In unserer Praxis im Offenbacher Mathildenviertel bieten wir psychotherapeutische Behandlung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an. Unser therapeutischer Schwerpunkt liegt auf der kognitiven Verhaltenstherapie, die wir auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und evidenzbasierter Behandlungsmethoden durchführen.
Dabei orientieren wir uns an den jeweils aktuellen psychotherapeutischen Leitlinien und berücksichtigen die individuelle Lebenssituation, die persönlichen Ressourcen und die konkreten Anliegen unserer Patientinnen und Patienten. Gemeinsam entwickeln wir verständliche und alltagsnahe Ziele und erarbeiten Strategien, die langfristig zu einer Verbesserung des Wohlbefindens und der Lebensqualität beitragen können.
Wir legen Wert auf eine wertschätzende, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dabei möchten wir unsere Patientinnen und Patienten darin unterstützen, ihre eigenen Stärken zu entdecken, neue Perspektiven zu entwickeln und konkrete Veränderungen im Alltag umzusetzen.
Unser Angebot.
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Wir bieten umfassende psychologische Diagnostik, unter anderem zur Abklärung von ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen, sowie weitere psychodiagnostische Untersuchungen an. Darüber hinaus bieten wir Psychotherapie mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt, psychologische Beratung und Elterntrainings an. Unser Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Familien.
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Unsere Praxis ist eine Privatpraxis für Psychotherapie. Wir behandeln Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Auch gesetzlich Versicherte können im Rahmen einer Selbstzahlervereinbarung behandelt werden.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt direkt mit den Patientinnen und Patienten bzw. bei Minderjährigen mit den Sorgeberechtigten auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungs- bzw. Beihilfeanspruch und sollte gegebenenfalls vor Beginn der Behandlung geklärt werden.
Für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler erfolgt die Kostenübernahme direkt durch die Patientinnen und Patienten bzw. deren Sorgeberechtigte.